
BELEUCHTUNGSSTÄRKE DER UNMITTELBAREN UMGEBUNG
Die Definition der unmittelbaren Umgebung bleibt gleich, d.h.: ein Streifen von mindestens 0,5 m um den Bereich der Sehaufgabe herum. Die Werte der Beleuchtungsstärke dieses Bereichs sind in der Tabelle zusammengefasst: